Vereinfachung des norwegischen Gesellschaftsrechts

Die norwegische Regierung hat heute einen Gesetzesvorschlag zur Erleichterung der Errichtung kleiner Gesellschaften vorgelegt. Demgemaess sollen die in etwa einer deutschen GmbH oder einer britischen Limited entsprechenden kleine Aktiengeselschaften (oder norwegische AS) mit nur Kr 30.000 zu errichten sein. (Bisher waren dafuer Kr 100.000 erforderlich. Das neuerdings verminderte Stammkapital von Kr 30.000 entspricht ca €4.300, idR muessen 100% voll eingezhlt sein; Sacheinlagen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulaessig.)

In einer gesonderten Vorlage wurde ueberdies bereits beschlossen, dass Aktiengesellschaften mit weniger als jaehrlich Kr 5 mio Umsatz von der Revisionspflicht (durch externe und vereidigte Buchpruefer) befreit werden. Allein der Wegfall dieser Regelung bedeutet fuer ein kleines Unternehmen eine Kostenerleichterung von durchschnittlich Kr 10.000 bis Kr 30.000 pro Jahr.

Mit dem Vorschlag soll Norwegen zu einem fuer die Gruendung von Aktiengesellschaften attraktiven Land werden. Die einfachere und billigere Errichtung einer norwegischen AS kann zur vermehrten Errichtung neuer Aktiengesellschaften und auch dazu fuehren, dass fortan auslaendische Gruender sich fuer die Errichtung einer Aktiengesellschaft (AS) in Norwegen entscheiden.

 

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